Unfälle vermeiden – Menschenleben retten
Im Jahr 2006 kamen 53 Menschen durch elektrischen Strom ums Leben. 2005 waren es noch 60 Menschen (Quelle: VDE). Die Anzahl der Stromunfälle mit und ohne Todesfolge steigt, je weiter man zurückschaut. Als Reaktion auf die enorme Anzahl von Arbeitsunfällen in den 60er und 70er Jahren wurde die Prüfung der Arbeitsmittel Teil des Arbeitssicherheitsgesetzes von 1973, mit dem Ziel, die Anzahl der Unfälle zu verringern. Die Statistiken zeigen eine deutliche Verringerung der Arbeitsunfälle und bestätigen die Notwendigkeit der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittelprüfung.
Unterlassung ist Straftat
Die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Grundlage der BetrSichV, TRBS und DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) ist Pflicht der Arbeitgeber. Das Unterlassen der Prüfungen zur Unfallverhütung ist eine Straftat (§ 26 BetrSichV).
DIN ISO 9001
Teil der DIN ISO 9001 (Zertifizierung) ist die Einhaltung der für das Unternehmen relevanten Vorschriften, Gesetze und Verordnungen, z.B. die Überprüfung der Betriebsmittel. Teil des Audits ist eine Kontrolle der Dokumentation der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittelprüfung sowie Stichproben an den Geräten (Prüfplakette, Prüffrist, …).
Versicherungsschutz aufrechterhalten
Kommt es in einem Unternehmen zu einem Unfall mit einem elektrischen Betriebsmittel oder an einer Anlage, verlangt die Versicherung den Nachweis der Prüfung. Das Unterlassen der Prüfung führt zu höheren Versicherungsbeiträgen. Viele Versicherungen bieten Preisvorteile bei Vorlage der Dokumentation der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3).