Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel ist Pflicht. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).
In den letzten 30 Jahren hat sich einiges geändert. Die Prüfung der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittel wurde im Arbeitssicherheitsgesetz und dem Siebten Sozialgesetzbuch (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) vorgeschrieben, jedoch ohne weitere Erläuterung zur Durchführung. Die gesetzlichen Unfallkassen (Berufsgenossenschaften) und der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) erkannten diese Lücken. Angefangen mit der Unfallverhütungsvorschrift (UVV), der VBG 4, über die BGV A2 bis hin zur aktuellen DGUV V3 / DGUV V4 legten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Durchführung und Fristen der elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung fest. Der VDE beschreibt in seinen Normen (z.B. DIN VDE 0701, DIN VDE 0702) die technische Verfahrensweise der Prüfung. Aktuell ist es die neue vereinigte Norm DIN VDE 0701-0702.
Des Weiteren schreiben die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in § 3 Gefährdungsbeurteilung und §1 0 Prüfung der Arbeitsmittel, sowie die Technischen Regeln der Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (TRBS 1111) und TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (TRBS 1201) die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel vor. Die Grundlage dieser Prüfung ist die Gefährdungsbeurteilung.
Wer für diese Prüfungen geeignet ist, wird in der TRBS 1203 (Befähigte Personen) festgelegt.
Die Verordnungen der Berufsgenossenschaften (DGUV V3 / ehem. BGV A3) und Unfallkassen (DGUV V4 / ehem. GUV-V A3) legen den Ablauf der Prüfung fest und geben dem Prüfer Entscheidungshilfe bei der Ermittlung geeigneter Fristen für Wiederholungsprüfungen.
Den technischen Rahmen bilden die Normen des Verbandes für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE). Die Norm DIN VDE 0701-0702 bildet die technische Grundlage für Instandsetzungs- und Wiederholungsprüfungen elektrischer Betriebsmittel. Für elektrische Anlagen und Maschinen erreicht dies die Norm DIN VDE 0105-100/A1 und DIN VDE 0113, für elektrische Medizingeräte- und Pflegebetten die Norm DIN EN 62353 (DIN VDE 0751).
Wir prüfen streng nach DGUV Vorschrift 3 / Vorschrift 4, sowie den VDE Normen DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0105-100/A1 bzw. DIN VDE 0113. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und geprüft, um den Auflagen der TRBS 1203 zu genügen.