TRBS 1201 und TRBS 1203 für Betreiber

Wie TRBS 1201 und TRBS 1203 die Betreiberpraxis bei Prüfungen, Fristen und Qualifikation konkretisieren

  • Hilfreich für Unternehmen, die Prüfprozesse nicht nur durchführen, sondern fachlich belastbar begründen wollen.
  • TRBS 1201 fokussiert Prüfungen von Arbeitsmitteln, TRBS 1203 die Anforderungen an befähigte Personen.
  • Besonders relevant bei standortübergreifender Prüforganisation und bei der Auswahl geeigneter Prüfer.

Wofür die beiden TRBS praktisch stehen

TRBS 1201

Sie gibt Orientierung, wie Art, Umfang und Fristen von Prüfungen an Arbeitsmitteln abgeleitet und nachvollziehbar organisiert werden können.

TRBS 1203

Sie beschreibt Anforderungen an befähigte Personen und hilft damit bei der Auswahl fachlich geeigneter Prüfer für definierte Aufgaben.

Was Betreiber daraus konkret ableiten sollten

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Glossar

Begriffe wie befähigte Person oder Prüffrist verständlich erklärt.

Sie möchten Fristenlogik und Qualifikationsanforderungen in Ihrer Prüforganisation sauber abbilden?

Dann sollten technische Eignung, Aufgabenbezug und organisatorische Struktur gemeinsam aufgesetzt werden.