Aufgrund der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern, wurde das Vorschriften- und Regelwerk der Verbände bereinigt und vereinheitlicht. Dies hat u. a. zur Folge, dass ab 01.05.2014 die BGV A3 in die DGUV Vorschrift 3 umbenannt wurde.
Wir prüfen natürlich auf Grundlage der neuen DGUV Vorschrift 3.